Mehr Sicherheit, mehr Transparenz, mehr Effizienz
Sie haben jahrzehntelang gute Dienste geleistet, aber so langsam müssen wir uns von alten Ferrariszählern verabschieden. Denn aus analog wird digital – und zwar aus gutem Grund: Früher war der Strom nur vom Kraftwerk zum Verbraucher unterwegs. Heute, da auch private Photovoltaikanlagen Energie erzeugen, müssen die Netze Strom in zwei Richtungen transportieren. Dafür ist ein smarteres Stromnetz samt bedarfs- und verbrauchsorientierter Koordination der Energie nötig - und genau dafür sorgen die neuen elektronischen Kommunikationsmodule, sogenannte Smart Meter Gateways. Alle Infos dazu finden Sie in folgenden FAQ.
Aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das im September 2016 in Kraft getreten ist, beginnt schrittweise der Einbau elektronischer Stromzähler und Kommunikationsmodule, sogenannte Smart Meter Gateways.
Bis zum Jahr 2032 sollen dann alle derzeit verbauten analogen Ferraris-Zähler durch elektronische Stromzähler ausgetauscht werden. Je nach Ihrem Verbrauch und je nachdem, ob Sie mit einer Photovoltaik-Anlage selbst Strom erzeugen und abgeben, wird Ihr alter Stromzähler entweder durch eine moderne Messeinheit oder durch ein intelligentes Messsystem ersetzt. Der zuständige Messstellenbetreiber, wie zum Beispiel EWE NETZ, tauscht die Geräte im gesetzlichen Auftrag aus.
Die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme war vom Gesetzgeber grundsätzlich ab 2017 geplant. Mit dem Einbau wird jedoch erst begonnen, wenn die notwendige Technik vorhanden und von den zuständigen staatlichen Einrichtungen geprüft und zertifiziert ist. Nach aktuellem Stand ist die notwendige Technik noch nicht in entsprechendem Umfang zertifiziert. Dies wird voraussichtlich in 2020 der Fall sein. Daher informieren wir Sie hiermit schon einmal vorab.
Sicherheit
Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist wird, umso wichtiger werden flexible, „intelligente“ Netze und eine bedarfsgerechte Koordination des Stromflusses.
So sorgen die intelligenten Messsysteme auch bei Ihnen für mehr Sicherheit in der Stromversorgung.
Transparenz
Der detaillierte Überblick in Ihre gespeicherten Werte gibt einen wertvollen Einblick in Ihren individuellen Stromverbrauch. Die ideale Voraussetzung, Ihren Verbrauch effizienter zu gestalten und z. B. Geräte mit sehr hohem Verbrauch zu identifizieren und diese Stromfresser gegen sparsame Modelle auszutauschen.
Effizienz für PV-Strom
Wenn Sie mit einer Photovoltaik-Anlage Ihren eigenen Strom herstellen, ermöglicht Ihnen das intelligente Messsystem die optimale Steuerung und Nutzung des Stroms – z. B. zum Laden des Elektroautos.
Zum größten Teil sind derzeit noch die analogen Ferrariszähler eingebaut. Diese geben den aktuellen Zählerstand nur optisch an.
Für die Einbindung in digital arbeitende Netze sind diese Zähler nicht geeignet.
Früher war der Strom lediglich in eine Richtung unterwegs: vom Kraftwerk zum Verbraucher. Diese „Einbahnstraße“ ist mit der Einbindung von Strom aus erneuerbaren Energien Vergangenheit: Die Netze müssen heute den Strom in zwei Richtungen transportieren, da z. B. durch die Stromgewinnung per privater PV-Anlagen auch dezentral eingespeist wird.
Um Erzeugung und Verbrauch bedarfs- und verbrauchsorientiert zu koordinieren, muss das Stromnetz somit „smarter“ werden. Die digitalen Smart Meter Gateways machen das Energiesystem fit für die Zukunft.
Stromverbrauch < 6.000 kWh jährlich: moderne Messeinrichtung
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Stromverbrauch > 6.000 kWh jährlich: intelligentes Messsystem
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Einbau ist Pflicht bei einem Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr oder bei einer Stromerzeugung durch eine Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung.
* Kosten sind begrenzt:
Für die jährlichen Kosten nach dem Einbau einer modernen Messeinrichtung gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch bzw. der stromerzeugenden Anlage abhängen.
Übrigens: Dass Sie neben den Stromkosten auch für Leistungen wie Ablesen und Abrechnen zahlen, ist nicht neu. Diese Kosten sind auch bisher in Ihren Jahresabrechnungen separat ausgewiesen.
Verbraucher mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch unter 6.000 kWh erhalten eine moderne Messeinrichtung. Die jährlichen Kosten dafür betragen maximal 20 Euro. Der Austausch soll bei allen bis 2032 erfolgt sein. Option: Unter Einhaltung der vorgegebenen Kosten können hier auch intelligente Messsysteme eingebaut werden. |
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Kunden, die mehr als 6.000 kWh im Jahr verbrauchen, erhalten ein
intelligentes Messsystem. Dieses kostet sie dann maximal 100 Euro
jährlich. Ab 2020 ist Einbaustart, 2032 soll der Austausch bei allen
relevanten Verbrauchern abgeschlossen sein. |
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Kunden mit einem Verbrauch ab 10.000 kWh/Jahr erhalten ein intelligentes Messsystem. Die jährlichen (maximalen) Kosten dafür sind nach Verbrauch gestaffelt, ab 100.000 kWh jährlich hat der Gesetzgeber kein Kostenlimit vorgegeben. Die Geräte sollen bis 2032 eingebaut werden. |
Bei Stromerzeugern mit einer installierten Leistung bis zu 7 kW pro Jahr wird eine moderne Messeinrichtung angebracht, die jährlichen Kosten dafür betragen maximal 20 Euro. 2017 war Einbaustart, 2032 soll der Austausch bei allen relevanten Erzeugern abgeschlossen sein. Der Messstellenbetreiber kann hier optional auch ein intelligentes Messsystem installieren, muss aber den Kostenrahmen von maximal 60 Euro einhalten.
Stromerzeuger ab einer installierten Leistung von 7 kW bis 100 kW pro Jahr erhalten ein intelligentes Messsystem. Die maximalen jährlichen Kosten sind nach Erzeugungsleistung gestaffelt. 2020 ist Start der Einbauphase, die 2032 abgeschlossen sein soll.
Ab einer Stromerzeugung von 100 kW pro Jahr wird ein intelligentes Messsystem installiert. Die jährlichen Kosten dafür sind vom Gesetzgeber nicht limitiert, sondern liegen im Ermessen des Messstellenbetreibers. Ab 2020 ist Einbaustart, 2032 soll der Austausch bei allen relevanten Erzeugern abgeschlossen sein.
Beispielfälle für den Geräteaustausch:
Beispiel 1:
Einfamilienhaus oder Mietwohnung mit 3.500 kWh jährlichem Stromverbrauch
- Aufgrund des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten drei Jahre (unter 6.000 kWh) ist der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht verpflichtend.
- In jedem Fall wird der analoge Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt, dessen Kosten 20 Euro pro Jahr betragen.
- Auf Wunsch kann ein Smart Meter Gateway nachgerüstet werden: Die Kostengrenze liegt in diesem Fall bei 40 Euro jährlich.
Beispiel 2:
Einfamilienhaus oder Mietwohnung mit 6.000 bis 10.000 kWh jährlichem Stromverbrauch
- Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauchs ab 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems Pflicht.
- In diesem Fall betragen die Kosten pro Jahr 100 Euro.
Beispiel 3:
Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage über 7 kW
- Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben.
- Einbaupflicht besteht auch bei einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh.
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Sie werden informiert Per Post erhalten Sie mindestens drei Monate vor dem Einbau ein Schreiben des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Dieses informiert Sie darüber, dass Ihr analoger Stromzähler durch das intelligente Messsystem ausgetauscht wird. |
Sie erhalten Ihren Termin Ein zweites Schreiben informiert Sie über den Einbautermin für Ihr intelligentes Messsystem. Dieses Schreiben erhalten Sie vom grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können, vereinbaren Sie einen neuen. |
Sie bekommen das neue Gerät Der Monteur kommt zu Ihnen und prüft, ob der Zählerplatz für den Einbau geeignet ist. Am vereinbarten Termin baut der Monteur das intelligente Messsystem ein. Er gibt Ihnen eine kurze Einweisung sowie detailliertes Infomaterial. Das System ist dann startbereit. |
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zum Kundenportal Per Post erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für das Kundenportal Ihres Energielieferanten, in dem Sie Ihre Verbrauchsdaten einsehen können. Einfach anmelden und einloggen – das Portal erfüllt die aktuellen Sicherheitsvorgaben. |
- Keine Datenweitergabe.
- Lediglich Speicherung der detaillierten Verbrauchsdaten von zwei Jahren.
- Ablesung am digitalen Display durch eine vierstellige PIN geschützt.
- Die neuen Messsysteme entsprechen den aktuellsten, strengen Kriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Die Verbrauchsdaten werden direkt an den Messstellenbetreiber geschickt (in der Regel der örtliche Netzbetreiber).
- Die Zugriffsrechte auf diese Daten sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers festgelegt.
- Transfer ausschließlich verschlüsselter Daten dank integriertem Sicherheitsmodul.
Für Ihre Anliegen sind wir auch gern persönlich da:
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Per Telefon:
0441 8000-5555 Mo. – Fr. 7.00 – 20.00 Uhr, Sa. 8.00 – 16.00 Uhr |
per E-Mail: info@ewe.de |
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Vor Ort: www.ewe.de/vor-ort |