FAQ rund um die Glasfaser-Nutzung im Mehrfamilienhaus
Was genau benötigen Vermieter, um Glasfaser in ihr Mehrfamilien- bzw. Mehrparteienhaus zu holen? Wie lange dauert es, bis die Mieter mit Glasfaser surfen können? Und welche Kosten entstehen?
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Als Mehrparteienhaus werden Objekte definiert, bei denen mehr als eine Wohn-/Geschäftseinheit über einen Technikraum versorgt werden. Auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen sind als Mehrparteienhaus zu sehen. Es muss in jede Wohn-/Geschäftseinheit ein Glasfaserkabel vorbereitet werden, selbst wenn keine sofortige Nutzung geplant ist.
Besitzt ein Objekt mehrere Hausnummern sowie jeweils separate Technikräume für die jeweiligen Hausnummern (-zusätze) und es befindet sich nur eine einzelne Einheit unter der jeweiligen Hausnummer, so werden diese nicht als Mehrparteienhaus behandelt.
Folgende Gebäudetypen benötigen eine Glasfaserinnenverkabelung:
- Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
- Doppelhaus mit einem zentralem Technikraum
- Reihenhaus mit einem zentralem Technikraum
- Gebäude mit mehr als einer Wohn-/Geschäftseinheit
- Mehrere Gebäude auf einem Grundstück, die sich eine Hausnummer teilen
- Gebäude, wo mehrere Glasfaserproduktaufträge benötigt werden und sich eine Hausnummer teilen
Hinweis: Pro Hausnummer kann nur ein Glasfaserhausanschluss beauftragt werden.
Verfügt ein Wohnobjekt über mehr als eine Wohn-/Geschäftseinheit und soll mit Glasfaser von EWE ausgestattet werden, so werden zwei Komponenten benötigt.
- Glasfaserhausanschluss: Der Glasfaserhausanschluss ist die Anbindung des Hauses an das Glasfasernetz von EWE.
- Eine Glasfaserinnenverkabelung (NE4) bis in jede Wohn- oder Geschäftseinheit: Unter der Glasfaserinnenverkabelung ist die Verbindung der einzelnen Wohn-/Geschäftseinheiten vom Glasfaserhausanschluss mit Glasfaser zu verstehen. In der Regel besteht die Glasfaserinnenverkabelung aus einem Gebäudeverteiler, der in die Nähe des Glasfaserhausanschlusses gebaut wird, der Glasfaserleitung in die einzelnen Wohn-/Geschäftseinheiten sowie der Glasfaserteilnehmeranschlussdose (GFTA) als Netzabschluss. Die GFTA wird mit einer Home-ID ausgestattet, die bei der Produktbuchung durch den jeweiligen Nutzer der Wohn-/Geschäftseinheit anzugeben ist. Der Produktauftrag muss separat durch den jeweiligen Nutzer der Wohn-/Geschäftseinheit in Auftrag gegeben werden.
Die Beauftragung und Übernahme der Kosten erfolgten durch den Hauseigentümer oder durch einen bevollmächtigten Verwalter.
Bei einer Eigentümergemeinschaft erfolgt eine Gesamtrechnung – eine Aufteilung der Rechnung durch EWE ist nicht möglich.
Um die benötigte Infrastruktur in Auftrag geben zu können, können Sie sich unverbindlich unter Tel. 0441 8000-4727 bei uns melden. Ihre Daten werden ausschließlich für die Angebotserstellung sowie die Kontaktaufnahme zur Glasfaserinfrastruktur verwendet.
Nachdem Sie sich bei uns mit dem Wunsch nach einem Glasfaserausbau gemeldet haben, nehmen wir innerhalb von zwei Wochen Kontakt zu Ihnen auf. Dann können wir auch ggf. offene Fragen klären, ehe schnellstmöglich mit dem Ausbau losgelegt wird.
Wenn zur Auftragsstellung der Glasfaserhausanschluss bereits vorhanden ist und Sie haben nur die Glasfaserinnenverkabelung beauftragt, erfolgt die Herstellung in der Regel innerhalb von acht Wochen.
Den Status zu Ihrem Auftrag können Sie unter dem folgenden Link selbstständig abrufen. Bitte halten Sie hierfür Ihre Mailadresse, welche für die Beauftragung im Auftrag angegeben wurde, sowie die Postleitzahl des betroffenen Objekts bereit.
Mit Glasfaser bis in jede Wohn-/Geschäftseinheit sind Sie sicher für die Zukunft aufgestellt. Bei einer Kupferverkabelung kann es zu Verlusten in der ankommenden Bandbreite kommen, welche bei Glasfaser bis in die Wohn-/Geschäftseinheit ausgeschlossen sind.
Nach Fertigstellung der Glasfaserinnenverkabelung ist jede Wohneinheit mit einer Glasfaserteilnehmeranschlussdose (GFTA) als Netzabschluss versehen. Darauf ist die Home-ID notiert. Ohne Home-ID ist die Produktbuchung nicht möglich.
Die Home-ID wird durch den Dienstleister angebracht, der die Glasfaserinnenverkabelung herstellt.
Als Mehrparteienhaus werden Objekte definiert, bei denen mehr als eine Wohn-/Geschäftseinheit über einen Technikraum versorgt werden. Auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen sind als Mehrparteienhaus zu sehen. Es muss in jede Wohn-/Geschäftseinheit ein Glasfaserkabel vorbereitet werden, selbst wenn keine sofortige Nutzung geplant ist.
Besitzt ein Objekt mehrere Hausnummern sowie jeweils separate Technikräume für die jeweiligen Hausnummern (-zusätze) und es befindet sich nur eine einzelne Einheit unter der jeweiligen Hausnummer, so werden diese nicht als Mehrparteienhaus behandelt.
Grundsätzlich sollte die erste Wahl bei einer Innenverkabelung für einen Glasfaseranschluss eine Glasfaserinnenverkabelung sein. Sollten Sie jedoch eine Netzwerkverkabelung in Ihrem Gebäude vorbereitet haben, sprechen Sie uns bitte an, damit wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. Bitte beachten Sie, dass für den Einsatz einer Netzwerkverkabelung ein spezieller Medienkonverter notwendig ist.
Sofern der Glasfaserhausanschluss noch nicht vorhanden oder anderweitig beauftragt wurde, entstehen dafür Kosten in Höhe von einmalig 799,99 €*. Hierin ist ein Verlegeweg von bis zu 30 Metern inkludiert. Sollte die Zuleitung zum Objekt mehr als 30 Meter betragen, kommt ein Mehrlängenaufschlag hinzu, der sich an der Mehrlänge ausrichtet und Ihnen individuell mitgeteilt wird.
Für die Glasfaserinnenverkabelung bieten wir derzeit folgende Lösung an:
Teilinstallation: Hierbei wird durch den Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin eine Glasfaser in jede Wohn-/Geschäftseinheit vorbereitet. EWE verspleißt die vorhandenen Glasfaserleitungen mit dem zu installierenden Gebäudeverteiler sowie der zu installierenden GFTA. Gebäudeverteiler und GFTA werden durch EWE im Produkt Teilinstallation hergestellt. Diese Installationen werden kostenfrei hergestellt.
WICHTIG: Die Beauftragung der Teilinstallation ist bei vorbereiteten Glasfaserleitungen dennoch zwingend notwendig und muss für das gesamte Objekt in Auftrag gegeben werden. Welche Glasfaserleitungen Sie verlegen müssen, wird Ihnen nach Auftragsstellung durch die EWE NETZ GmbH mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass ein Objekt nur im Vollausbau erschlossen wird – also, dass jede Wohn-Geschäftseinheit des Gebäudes sofort ausgebaut wird.
*Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt. Angebot regional begrenzt verfügbar und vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. EWE TEL GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg.
Sowohl die Komplettinstallation wie auch die Teilinstallation ist nur im Zuge eines Vollausbaus des Objekts möglich. Es muss folglich jede vorhandene Wohn-/Geschäftseinheit sofort ausgebaut werden.
- Nach Beauftragung wird zunächst der Glasfaserhausanschluss hergestellt. Die Herstellung erfolgt in der Regel innerhalb von zwölf Wochen (Ausnahme bei Gebieten mit festgelegten Bauzeiten).
- Nachdem der Glasfaserhausanschluss hergestellt wurde, müssen die Glasfaserkabel innerhalb des Gebäudes hergestellt werden. Dies erfolgt bei der Teilinstallation in Eigenregie und muss der EWE NETZ GmbH als ausführenden Dienstleister mitgeteilt werden. Wie dies erfolgen muss, wird Ihnen von der EWE NETZ GmbH separat mitgeteilt.
- Nachdem die Eigenleistung fertiggemeldet wurde, installiert EWE NETZ GmbH die notwendigen Glasfaserdosen in den Wohn-/Geschäftseinheiten und spleißt die vorbereiteten Glasfasern am Glasfaserhausanschluss auf. Nach der Fertigmeldung der Eigenleistung hat EWE NETZ GmbH acht Wochen Zeit, um die restlichen Arbeiten durchzuführen.
Sollte in Ihrem Gebäude bereits ein Glasfaserhausanschluss vorhanden sein, so entfällt bei dem beschriebenen Vorgehen Punkt 1.
Die Fertigmeldung Ihrer Eigenleistung erfolgt direkt bei EWE NETZ GmbH. Diese teilt Ihnen die Art und Weise der Fertigmeldung separat mit.
Für die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses sowie der Glasfaserinnenverkabelung muss der Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin am Ausbautag vor Ort sein, der mit dem zuständigen Dienstleister vereinbart wurde. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter tun.
Für den Ausbau der Glasfaserinnenverkabelung muss der zuständige Dienstleister in jede Wohn-/Geschäftseinheit gelangen. Es muss daher sichergestellt werden, dassdas möglich ist.
Damit ein Mieter Glasfaser beauftragen kann, muss eine Home-ID angegeben werden. Diese wird ausschließlich durch die EWE NETZ GmbH im Zuge der sog. Teilinstallation kostenfrei angebracht. Selbst wenn Sie Ihre Glasfaserinnenverkabelung gemäß den Spezifikationen vorbereitet haben, muss die Teilinstallation für die Fertigstellung der Eigenleistung beauftragt werden. Nachdem die Teilinstallation erfolgreich hergestellt, können Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter mit der dann vorhandenen Home-ID ein Glasfaserprodukt bei der EWE in Auftrag geben. Die Schaltung des Glasfaserproduktes kann anschließend bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.