
Änderungen bei den Kabel-TV-Gebühren nutzen
Wenn Ihnen als Mieterin oder Mieter bisher über Ihre Nebenkosten Kabel-TV-Gebühren berechnet wurden, gibt es Grund zur Freude: Mit dem Nebenkostenprivileg ist bald Schluss. Durch die Abschaffung zum 1. Juli 2024 können Sie selbst wählen, wie Sie TV empfangen. Wir informieren Sie, was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Sie bedeutet und warum ZuhauseTV Ihr Fernsehvergnügen auf eine neue Ebene heben kann.
Fragen und Antworten zum Nebenkostenprivileg
Spätestens ab 1. Juli 2024 können Mietende frei entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Anschluss behalten oder wechseln möchten. Was Sie zu dem Thema wissen müssen, erfahren Sie in folgenden FAQ.
Das Nebenkostenprivileg ermöglichte es bisher Vermietern von Mehrparteienhäusern die Kabel-TV-Gebühren über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterinnen und Mieter weiterzuleiten. Diese Regelung ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Anschlusses.
Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes darf der Kabel-TV-Anschluss ab 01. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen Betroffene entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Anschluss behalten oder auf eine andere Art des Fernsehempfangs wechseln möchten.
Somit können Verbraucherinnen und Verbrauchern von nun an frei über ihr TV-Erlebnis und Anbieter entscheiden.
Schon im Dezember 2021 wurde die Gesetzesänderung zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs verabschiedet. Seitdem und noch bis Ende Juni 2024 besteht eine Übergangsfrist, während die Kabel-TV-Gebühren nach wie vor über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss weiter nutzen möchten oder auf eine Alternative umsteigen wollen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kabel-TV-Gebühren nicht weiter über die Nebenkosten abrechenbar.
Sollten Sie einen Kabel-TV-Anschluss nutzen und sich bis zum 30. Juni 2024 weder für einen neuen Vertrag mit Ihrem bisherigen Kabel-TV-Anbieter noch für einen neuen TV-Anbieter entscheiden, kann es sein, dass das TV-Signal deaktiviert wird und Sie kein Fernsehen mehr schauen können.
Entscheiden Sie sich schon heute für eine TV-Alternative, zum Beispiel ZuhauseTV von EWE.
Der große Vorteil ist, dass Sie Ihre Art des Fernsehempfangs (Kabel-TV, Satellit, IPTV) zukünftig frei wählen können.
Mit ZuhauseTV erleben Sie bestes Entertainment. ZuhauseTV bietet Ihnen mit nur einer Oberfläche Zugriff auf klassisches Fernsehen sowie eine Vielzahl an Filmen, Serien, Dokumentationen und Co. aus den Mediatheken. Genießen Sie die Option des klassischen Fernsehens kombiniert mit Komfortfunktionen wie „Replay“, „Restart“ und „Timeshift“, wodurch Sie ihre Lieblingssendungen nie wieder verpassen.
Mit dem modernen ZuhauseTV-UHD-Receiver im attraktiven Design können Sie ZuhauseTV optimal nutzen. Ob auf Fernseher, Smartphone, Tablet oder Laptop – schauen Sie auf bis zu 5 Endgeräten zeitgleich mit bis zu 3 parallelen Streams eines Senders. Darüber hinaus gibt es Entertainment-Angebote, die Sie dazu buchen können – und das alles ist monatlich kündbar. Informieren Sie sich jetzt.
Sie können alternativ zum Kabelfernsehen über Satellit, Antenne oder das Internet (IPTV) fernsehen. Eine solche IPTV-Lösung ist ZuhauseTV von EWE. Mit ZuhauseTV können Sie ganz einfach über Ihre Internetverbindung von EWE fernsehen und streamen. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihren Fernseher mit HDMI-Anschluss.
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Ja, das ist möglich. Falls Sie bereits entschieden haben, kein Kabelfernsehen mehr nutzen zu wollen, kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über die EWE ZuhauseTV-Optionen zu erfahren.
Sie sind sich noch nicht ganz sicher? Denken Sie in Ruhe darüber nach, welchen TV-Empfangsweg Sie in Zukunft nutzen möchten. Sie können sich hier vorab registrieren und wir informieren Sie kurz vor dem Auslaufen des Nebenkostenprivilegs über Ihre Möglichkeiten bei EWE.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter zu benachrichtigen. Da es ab dem 1. Juli 2024 gesetzlich nicht mehr gestattet ist, die Kabel-TV-Gebühren über die Nebenkosten abzurechnen, ist eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses nicht erforderlich.
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist hingegen dazu verpflichtet, Sie rechtzeitig darüber zu informieren, wann das Nebenkostenprivileg bei Ihnen endet und somit die Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten entfallen. Dies muss spätestens bis zum 30. Juni 2024 geschehen.
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